Der Vermieter überlässt die Ferienwohnung für die Zeit des Mietvertrages mit allem, was dazugehört.
Die Belegung ist nur mit der im Mietvertrag angebenen Personenzahl (2 Erwachsene) zulässig.
Der Mieter haftet innerhalb des Grundstückes für alle von ihm oder ihm zugehörigen Personen während der Mietzeit fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Der Mieter ist verpflichtet, den Nachweis fehlender Schuld zu führen.
Fenster und Türen sind bei Abwesenheit zu schließen. Folgeschäden durch Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung aufgeräumt und besenrein zu verlassen.
Das gemietete Objekt ist vor der Abreise der Hausdame zu zeigen und zu übergeben.
Die Müllentsorgung ist nach den Richtlinien der Stadt Norderney vorzunehmen.
Wohnungen mit Internetanbindung: Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Es wird nur der Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr/auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das geltende Recht bei Nutzung einzuhalten (weder Abruf noch Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten; keine Vervielfältigung/Verbreitung/Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Güter; Beachtung der geltenden Jugenschutzvorschriften). Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden oder Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen.
Personen in angetrunkenem oder offensichtlich betrunkenem Zustand werden nicht in die Wohnungen gelassen und haben für den Mietzins einzustehen.
Alle durch den Vermieter bereitgestellten Geräte und Einrichtungen werden auf eigene Gefahr benutzt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass für Elektrogeräte keine Gewähr übernommen werden kann. Wir sind bemüht, bei auftretenden Schäden schnellstmöglich Abhilfe zuschaffen. Durch die Insellage kann es aber zu Verzögerungen kommen (z.B. weil Ersatzteile erst bestellt werden müssen).
Wird der Mietvertrag aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht eingehalten, und kann das Objekt während des Mietzeitraumes nicht anderweitig vermietet werden, sind pro Ausfalltag 80% des vereinbarten Mietpreises zu erstatten, mindestens jedoch 50,-€ Bearbeitungsgebühr.
Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie die Wäscheausstattung für eine Woche. Weitere Wäschepakete können Sie gegen Gebühr anfordern. Auch Bademäntel können Sie gerne gegen eine Gebühr in Höhe von 6€ pro Stück bei uns leihen.
Die Ihnen zur Verfügung gestellte hauseigene Wäsche darf nur von der Hausdame gewaschen und gepflegt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Mitbringen von Haustieren – auch besuchsweise – nicht gestattet ist. Diese Regelung bezieht sich auch auf Kleintiere.
Verzichten Sie bitte ebenfalls auf das Rauchen in unserer Wohnung, da wir unseren Gästen ein rauchfreies Appartement zur Verfügung stellen wollen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung ( siehe Aushang in der Wohnung ) zu befolgen.
Die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen dieses Vertrages lässt die Vereinbarungen im übrigen unberührt.
Auf Norderney besteht vom 15. Mai bis zum 30. September jeden Jahres ein so genannter „Baulärmstopp“. Außerhalb dieses Zeitraumes kann es zu Beeinträchtigungen und Geräuschentwicklungen durch Baumaßnahmen kommen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: z.B. Arbeiten an Inselschutzwerken, unabweisbare Arbeiten und Abschluss- bzw. Absicherungsarbeiten dürfen noch erledigt werden.
Bitte setzen Sie sich einen Tag vor Ihrer Anreise zwecks Schlüsselübergabe mit dem Vermietservice in Verbindung.